Vorgriffsstunde ist rechtswidrig

Vorgriffsstunde ist rechtswidrig

Der Vorstand des Sekundarschullehrerverbandes begrüßt  die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Stendal vom 11. Januar 2024, in dem  die Vorgriffsstunde als rechtswidrig erklärt wird. Aus dem Urteil des Arbeitsgerichtes Stendal zur Einzelklage einer Lehrerin vom 11. 01.2024 heißt es: „ Es wird festgestellt, dass die Weisung des beklagten Landes Sachsen-Anhalt betreffend das Ableisten einer Vorgriffsstunde pro Schuljahr ab April 2023 bis 31.07.2028 unwirksam ist.“ ( Volksstimme: 26.01.2024 ).                                                                                                                                   

Bereits nach Bekanntwerden der Einführung dieser Vorgriffsstunde hat sich der SLV mit Nachdruck gegen diese Art der verschleierten Arbeitszeiterhöhung der Pädagoginnen und Pädagogen in unserem Bundesland gerichtet. Auch weiterhin werden wir, nun gestützt und gestärkt durch dieses Urteil, unsere Kraft dafür einsetzen, dass dieses Urteil  nicht nur für eine Lehrkraft Gültigkeit besitzt, sondern für alle.

Von Beginn an war die Einführung der Vorgriffsstunde ein unüberlegter, chaotisch organisierter und schlecht vorbereiteter Schnellschuss der Landesregierung, um personaltechnische Löcher auf Kosten der Beschäftigten zu stopfen. Alle Lehrergewerkschaften gegen diese Vorgriffsstunde gewehrt und es zeigt wieder einmal, dass es besser gewesen wäre mit den Gewerkschaften zu sprechen, um gemeinsam eine Lösung im Interesse unserer Schüler und Schülerinnen zu finden.

Der Vorstand des SLV hofft, dass das Urteil des Arbeitsgerichtes Stendal nun auch in Kürze für alle Lehrkräfte übertragen wird. Wir sind aber nach wie vor bereit, im Gespräch mit den anderen Lehrerwerkschaften und dem Bildungsministerium vernünftige und arbeitnehmergerechte Lösungen zu diskutieren.

D. Frühauf

Landesvorsitzender

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