Satzung

Präambel

Werden in der Satzung sprachlich vereinfachte Bezeichnungen wie Landesvorsitzender, Sekundarschullehrer usw. verwendet, beziehen sich diese auf alle Geschlechter gleicherweise.                                  

I. Name und Sitz des Verbandes

§ 1

Der Verband führt den Namen „Sekundarschullehrerverband Sachsen- Anhalt e.V.“ und wird durch den DBB (Beamtenbund und Tarifunion) und den VDR (Verband Deutscher Realschullehrer) vertreten.

§ 2

Der Sitz des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen – Anhalt e.V. ist Leuna. Der Verband Ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal eingetragen.

II. Zweck und Aufgaben des Verbandes

§ 3

Der Sekundarschullehrerverband Sachsen-Anhalt e.V. vertritt als Berufsverband die Interessen seiner Mitglieder in Berufsfragen. Er widmet sich folgenden Aufgaben:

  1. an der Gestaltung eines gegliederten Bildungswesens mitzuarbeiten und
    die mittlere Bildung durch schulpolitische Mitwirkung zu stärken
  2. über die Bildungs-und Erziehungsarbeit an den Schulen der Sekundarstufe I
    zu informieren
  3. die Mitglieder in ihren beruflichen, dienstlichen, tariflichen und 
    sozialen Interessen zu vertreten

Der Sekundarschullehrerverband Sachsen- Anhalt e.V. ist politisch und konfessionell nicht gebunden.

III .Mitgliedschaft

§ 4

Mitglieder des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen- Anhalt e.V. können werden:

  1. Lehrkräfte, die an Schulen mit einer Sekundarstufe I arbeiten
  2. Studierende und Referendare, die sich auf ein Lehramt an Sekundarschulen vorbereiten
  3. Lehrkräfte, die an der Ausbildung von Sekundarschullehrern mitwirken
  4. Mitarbeiter der Schulbehörden
  5. Lehrkräfte im Ruhestand
  6. Lehrkräfte anderer Schulformen, soweit sie sich ausdrücklich mit den in § 3 festgelegten Zielen und Aufgaben des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen- Anhalt e.V. identifizieren

§ 5

Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand durch eine Beitrittserklärung beantragt. Die Mitgliedschaft wird rechtskräftig mit der Bezahlung des ersten Mitgliederbeitrages. 

§ 6

Die Mitgliedschaft im Sekundarschullehrerverband Sachsen – Anhalt e.V. verpflichtet zur Anerkennung der Satzung und der Beschlüsse sowie zur Beitragszahlung.
Jegliche Änderungen zur Mitgliedschaft sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. 
Jedes neue Mitglied erhält den Abdruck der Satzung. Satzungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 7

Alle Mitglieder im Rahmen dieser Satzung sind stimmberechtigt und wählbar. Sie haben das Recht, an allen Veranstaltungen des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen- Anhalt e.V. teilzunehmen.

§ 8

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist einzuhalten. Mitglieder, die den Interessen des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen- Anhalt e.V. zuwiderhandeln, sein Ansehen schädigen oder Verpflichtungen ihm gegenüber nicht erfüllen, kann der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung ausschließen. Eintritte sind zum ersten und Austritte zum letzten Tag des jeweiligen Quartals eines Kalenderjahres möglich.

§ 9

Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Ansprüche an den Verband.

IV. Beiträge und Geschäftsjahr

§ 10

Die Mitgliedsbeiträge sind vierteljährlich fällig und werden durch Einzugsermächtigung entrichtet. Sie sind vom Beschäftigungsverhältnis abhängig. Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. 

§ 11

Die Rechte eines Mitgliedes, das mit seiner Beitragszahlung mehr als ein Vierteljahr im Rückstand ist, ruhen bis zur Nachzahlung. Bei einem Zahlungsrückstand von drei Vierteljahresbeiträgen erlischt der Rechtsanspruch der Mitgliedschaft vollständig. Der geschäftsführende Vorstand kann bei Nachzahlung mit einfacher Stimmenmehrheit über die Reaktivierung der Mitgliedschaft entscheiden.

§ 12

Das Geschäftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

V. Organe

§ 13

Die Organe des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen- Anhalt e.V. sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der geschäftsführende Vorstand
  3. der erweiterte Vorstand

§ 14 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen- Anhalt e.V. Sie wird im Rhythmus von zwei Jahren vom geschäftsführenden Vorstand einberufen. Zur Mitgliederversammlung wird spätestens zehn Wochen vor dem Termin unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich eingeladen. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen acht Wochen vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch den geschäftsführenden Vorstand einberufen oder durch ein Zehntel der Mitglieder beim Vorstand beantragt werden. Dabei verkürzt sich die Einladungsfrist von zehn auf zwei Wochen. Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Der Versammlungsleiter hat die Beschlussfähigkeit festzustellen.

§ 15

Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben:

  1. Aufstellung der Richtlinien der Verbandsarbeit
  2. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  3. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  4. Entgegennahme der Arbeitsberichte des geschäftsführenden Vorstandes

und der Ausschüsse

  • Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
  • Entlastung des geschäftsführender Vorstandes
  • Wahl des geschäftsführenden Vorstandes
  • Wahl der Kassenprüfer für die nächsten zwei Geschäftsjahre
  • Beschluss der Beitragsordnung 
  • Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

Über die Beschlüsse und Wahlergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen und diese ist vom Versammlungsleiter, Wahlleiter und Niederschrift führendem Mitglied zu unterschreiben.

§ 16

Der Vorstand des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. setzt sich zusammen aus:

       1. dem geschäftsführenden Vorstand

       2. dem erweiterten Vorstand.

§ 17

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

  1. den beiden Landesvorsitzenden
  2. dem Landeskassenwart
  3. dem Geschäftsstellenleiter
  4. dem Schriftführer

Er tritt monatlich zusammen. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes kann der geschäftsführende Vorstand einen vorläufigen Vertreter bis zur nächsten Mitgliederversammlung berufen.
Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist zur Alleinvertretung berechtigt.

§ 18

Der erweiterte Vorstand wird vom geschäftsführenden Vorstand ernannt und besteht aus:

  1. der Beauftragten der Frauenvertretung im Sekundarschullehrerverband Sachsen- Anhalt e.V.
  2. dem Beauftragten der jungen Lehrer und Lehrerinnen im Sekundarschullehrerverband Sachsen- Anhalt e.V.
  3. dem Beauftragten der Seniorenvertretung im Sekundarschullehrerverband Sachsen- Anhalt e.V.
  4. dem Beauftragten für digitale Dienste im Sekundarschullehrerverband Sachsen-Anhalt e.V. 
  5. einem Beigeordneten 
  6. Ehrenmitgliedern

§ 19 

 Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Er hat folgende Aufgaben:

  1. Analyse schulpolitischer Maßnahmen 
  2. Vortragen der Verbandsinteressen bei Gremien und Behörden
  3. Herausgabe von Pressemittelungen
  4. Aufstellung der Listenplätze für die Personalratswahlen der Lehrerbezirkspersonalräte und des Lehrerhauptpersonalrates  
  5. Erarbeitung von Vorlagen für die Mitgliederversammlungen 
  6. Erlassen des jährlichen Haushalts und Genehmigung der Rechtsgeschäfte 
  7. Bildung von Arbeitsausschüssen
  8. Verwaltung der Landeskasse, Übernahme steuerrechtlicher Verpflichtungen und Führung des    Mitgliederverzeichnisses.

     VI. Schlussbestimmungen

§ 20 

Die vorstehende Satzung tritt am 25.11.2023 in Kraft.

§ 21 

Die Satzung kann nur von mindestens sieben anwesenden Mitgliedern in der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 – Mehrheit geändert werden.

§ 22

Die Auflösung des Verbandes kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ¾- Mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen werden. Dieser Beschluss muss zugleich bestimmen, in welcher Art das Vermögen des Sekundarschullehrerverbandes Sachsen- Anhalt e.V. verwendet werden soll.

         Die Satzung wurde am 24.11.2023 in Leuna zur Mitgliederversammlung des  

         Sekundarschullehrerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. beschlossen.

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